Erste Wegsperrungen in Italien

Werden Transalps und Dolomitentouren bald unmöglich?

Nach dem schon seit längerem in Deutschland und Österreich diverse Fahrverbote und für Biker bestehen und ständig welche hinzukommen, gibt es nun das erste Fahrverbot in einem italienischen Traumrevier.
Die grandiose Bergkullisse der Drei Zinnen wird in Zukunft nur noch eingeschränkt mit dem Mountainbike zu genießen sein.

Blick auf die Drei ZinnenZinnen   
Foto © Copyright: Bernhard Mühr

Dot.gif (917 Byte) Besonderen Dank möchte ich an dieser Stelle an  Bernhard Mühr richten, der mir schnell und kostenlos dieses wunderschöne Foto von den Drei Zinnen (23.9.1998 ganz links der Wundt-Turm, dann Westliche Zinne (2973 m), Große Zinne (2999 m) und Kleine Zinne (2857 m) zur Illustration überlassen hat. Schaut Euch mal seine Homepage an...

Hier meine bisherigen Informationen aus einem Zeitungsbericht:

Mountainbike-Fahrverbot im Naturpark Sextner Dolomiten

Im Naturpark Sextner Dolomiten in den Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen ist ab 14. Juli 1999 auf mehreren hochalpinen Steigen das Fahren mit Mountainbikes untersagt. Diese Regelung wurde notwendig, da seit einigen Jahren immer häufiger Bergradfahrer auf den hochalpinen, ausgesetzten und schmalen Steigen des Naturparks anzutreffen waren. Konfliktsituationen mit Wanderern waren dabei unvermeidlich. Zum Schutz von Wanderern und um drohenden Erosionsschäden im freien Gelände und auf den Steigen entgegen zu wirken, hat die Landesregierung nun im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden auf folgenden Steigen und -abschnitten ein ganjähriges Fahrverbot für Bergräder verhängt:

  • Dreizinnenhütte - Lange- Forcella di Mezzo (Provinzgrenze) (105)(Gemeinde Toblach)
  • Dreizinnenhütte - Rienztal -Abzweigung Steig Nr. 10 zum Wildgrabejoch(102) (Gemeinde Toblach)
  • Dreizinnenhütte - Altensteintal - Talschlußhütte(102-103) (Gemeinde Sexten)
  • Dreischusterhütte - Wildgrabenjoch (10-11-105)(Gemeinde Innichen)
  • Dreizinnenhütte - Dreischusterhütte (105) (Gemeinde Innichen und Gemeinde Toblach)
  • Dreizinnenhütte - Büllelejoch - Zsigmondyhütte (101) - Talschlußhütte (103) (Gemeinde Sexten).

Die Aufsicht über die Einhaltung dieser Bestimmung obliegt dem Personal des Landesforstdienstes und der Landesabteilung Natur und' Landschaft. Übertretungen werden mit Geldstrafen geahndet.

Dot.gif (917 Byte) Wer weiß mehr zu diesem Thema? Ich warte auf Eure Infos und Lageberichte.

Dot.gif (917 Byte) Was haltet Ihr von dieser Sperrung?

Dot.gif (917 Byte) Bitte News und Meinungen per e-mail an mich, ich werde diese dann hier veröffentlichen.

Dot.gif (917 Byte) Außerdem läuft im Forum der Südtiroler MTB-Seite eine Diskussion zu diesem Thema...reinschauen und mitquatschen :-)

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